Inklusion wird aus der Sicht der Seiteninhaberin unter dem weitgefassten Begriff verstanden. Im Sinne einer „Bildung für alle“ (vgl. Lang-Wojtasik & Schieferdecker 2016, S. 78f.) wird unabhängig von der Erhebung eines Förderstatus oder offiziellen Förderbedarfs jedes Kind individuelle für sich betrachtet und hat das Anrecht auf Teilhabe und Bildung. Innerhalb der Bildungsinstitution Schule bedeutet dies, dass jedes Kind die Hilfestellung erhält, die es benötigt, um die nächste Entwicklungsstufe zu erreichen. Nicht das Kind muss sich an den Unterricht, sondern der Unterricht an die individuellen Voraussetzungen des Kindes anpassen.

Spezifizierungen zur Inklusion sind in im Beitrag „inklusive Bildung“ zu finden.

Ein weiterer Beitrag dazu:

Inklusion an Schulen in Schleswig-Holstein

Literatur

Lang-Wojtasik, Gregor & Schieferdecker, Ralf (2016). Von der Inklusion zur Heterogenität und wieder zurück. Grundlegende Begriffe und Zusammenhänge mit schultheoretischem Anspruch. In: Gregor Lang-Wojtasik, Katja Kansteiner & Jörg Stratmann (Hrsg.): Gemeinschaftsschule als pädagogische und gesellschaftliche Herausforderung. Münster: Waxmann.